Brexit und Auslandssemester

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Team Kit Keeper
  1. Visum

Falls du nicht länger als 6 Monate (also ein Semester) an einer zugelassenen Institution studieren möchtest, benötigst du kein Visum. Neu ist aber, dass du nun ein Visum benötigt, falls du länger als 6 Monate in Großbritannien bleiben möchtest. Falls das der Fall ist, musst du ein Studentenvisum beantragen. Wichtig ist, dass du einen gültigen Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument besitzt. Die Kosten für den Visumsantrag belaufen sich aktuell auf £ 348. Außerdem musst du eine Gebühr zahlen, die dir Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem verschafft, die sogenannte „Immigration Health Surgance“.

  1. Studiengebühren

Ab dem 1. August 2021 müssen EU-BürgerInnen internationale Studiengebühren in Großbritannien zahlen, die oft deutlich höher ausfallen als vor dem Brexit. Vorher konnten sie den sogenannten „home fee status“ genießen, das ist der Betrag an Studiengebühren, den auch Studierende aus Großbritannien zahlen.  Bezüglich der Höhe des Betrags musst du dich an die Hochschule in Großbritannien wenden, an der du dein Auslandssemester absolvieren möchtest.

  1. Erasmus+

Das Erasmus+-Programm hat es deutschen Studierenden ermöglicht, möglichst unkompliziert und günstig ein Auslandssemester in Großbritannien zu absolvieren. Großbritannien verlässt mit dem Ausstieg der Europäischen Union auch das Erasmus+-Programm. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Förderung generell jetzt nicht mehr möglich ist. Bis Ende März 2023 ist ein Austausch im Rahmen des Programms noch möglich, solange noch Mittel dazu zur Verfügung stehen. Aufgrund von Corona seien diese teilweise noch nicht ganz ausgeschöpft. Um herauszufinden ob dies noch möglich ist, wende dich bitte direkt an deine Hochschule.

  1. Jobben und unbezahltes Praktikum

Falls du dir neben dem Studium mit einem Nebenjob etwas Geld dazu verdienen möchtest oder ein unbezahltes Praktikum machen möchtest, ist dies nur mit einem Visum möglich. Falls du über ein Visum verfügst, darfst du im Semester 20 Stunden wöchentlich und in den Semesterferien 40 Stunden wöchentlich arbeiten.

  1. BAföG

Vor dem Brexit hattest du die Möglichkeit, für dein komplettes Studium in Großbritannien einen Anspruch auf BAföG zu haben. Nun ist nur noch ein Jahr geförderter Auslandsaufenthalt mit BAföG möglich. Neu ist auch, dass die Berechtigung für einen britischen Studienkredit durch den Brexit wegfällt.

  1. Arbeiten nach dem Studium

Falls du dich nach dem Studium dazu entscheidest, in Großbritannien zu arbeiten, benötigst du nun ein Visum und eine Arbeitserlaubnis. Vor dem Brexit genügte ein gültiges Ausweisdokument, um in Großbritannien arbeiten zu können.

Generell wird durch den Brexit ein Studium in Großbritannien etwas teurer und ist mit mehr bürokratischer Arbeit verbunden. Trotzdem ist es noch möglich und durch die hohe Anzahl an renommierten Universitäten definitiv zu empfehlen!

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